Zeugnisse werden nach Ende der Einspruchsfrist automatisch vom System als "abgeschlossen" gekennzeichnet. Danach ist es nicht mehr möglich, das Zeugnis unmittelbar zu bearbeiten!
Wenn die nachträgliche Bearbeitung eines abgeschlossenen Zeugnisses aber nötig ist, dann muss es zunächst kopiert werden:
BEURTEILUNG > Zeugnisse > Zeugnis kopieren
Dabei wird das "abgeschlossene; gültige" Zeugnis als "abgeschlossen; ungültig" gekennzeichnet.
Die auf diese Weise erstellte Kopie des Zeugnisses wird hingegen zunächst als ,,nicht abgeschlossen, gültig" gekennzeichnet und kann dann wieder bearbeitet werden (z.B. Upload von Dokumenten zu dem Zeugnis). Über Nacht wird die Kopie aber wieder abgeschlossen.
Wenn die nachträgliche Bearbeitung eines abgeschlossenen Zeugnisses aber nötig ist, dann muss es zunächst kopiert werden:
BEURTEILUNG > Zeugnisse > Zeugnis kopieren
Dabei wird das "abgeschlossene; gültige" Zeugnis als "abgeschlossen; ungültig" gekennzeichnet.
Die auf diese Weise erstellte Kopie des Zeugnisses wird hingegen zunächst als ,,nicht abgeschlossen, gültig" gekennzeichnet und kann dann wieder bearbeitet werden (z.B. Upload von Dokumenten zu dem Zeugnis). Über Nacht wird die Kopie aber wieder abgeschlossen.