FAQ Direktion

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FAQ Direktion
« am: 16.Januar 2018, 14:50:28 »
Direktion

F: Eine Lehrperson wechselt an eine Schule eines anderen BUNDESLANDES, wie handhabe ich das?
  • A: Da die Lehrperson in der Regel dann keinen Dienstvertrag mehr mit der Vlbg. Bildungsdirektion hat, muss ihr DIENSTVERHÄLTNIS beendet werden (Bis-Datum)
F: Ein Lehrer verlässt meine Schule, darf ich sein Dienstverhältnis beenden?
  • A: NEIN, auf keinen Fall, das Dienstverhältnis darf NUR beendet werden, wenn der Kollege tatsächlich nirgends mehr (an einer APS in Vorarlberg) unterrichtet.
  • A: Die Verfügbarkeit an der eigenen Schule muss beendet und eine neue Verfügbarkeit an der Nachfolgeschule angelegt werden.
  • A: Außerdem muss die Stammschule beendet und eine neue Stammschule zugewiesen werden.
F: Wie finde ich die während des Schuljahres ausgetretenen SchülerInnen (SchulabgängerInnen)?
  • A: Auswertungen – Dynamische Suche – Kategorie: Direktor – Name der Abfrage: 170 (Schüler mit Übertritten)
F: Wie finde ich die, während des Schuljahres neu hinzugekommenen SchülerInnen?
  • A: Auswertungen – Dynamische Suche – Kategorie: Direktor – Name der Abfrage: 125 (Quereinsteiger)
F: Wie kann ich die SchülerInnen in den Fachbereichen finden?
  • A: Auswertungen – Dynamische Suche – Kategorie: Direktor – Name der Abfrage: 430 (Schüler mit Stundentafel)
  • A: Alternative: Auswertungen – Dynamische Suche – Kategorie: Standard – Abfrage: 170 (Schüler mit Fachwahl) / Filter: Gegenstandsart Fachbereich / Haken bei „Langbezeichnung“
F: Wie bekomme ich eine Liste mit Klasseneltern(stell)Vertreterinnen?
  • A: Auswertungen – Dynamische Suche – Kategorie: Standard - Name der Abfrage: 131 (Schüler mit bestimmten Merkmalen) - Merkmalskategorie (Elternvertreter)
F: Wie finde ich heraus, welchen Flüchtlingsstatus ein Kind hat?
  • A: Jeder Flüchtling hat einen Ausweis (Kärtchen oder grau/brauner Konventionspass). Die weiße Verfahrenskarte bedeutet, sie sind Asylwerber, das graue Kärtchen - sie sind subsidiär Schutzberechtigte. Den Pass bekommen sie als Konventionsflüchtlinge. Wenn man das Kärtchen oder den Pass verlangt, klappt es.
F: Zählen mehrere SchiHALBtage auch zu den mehrtägige Schulveranstaltungen?
  • A: Nein

« Letzte Änderung: 23.Dezember 2020, 12:00:07 von Erich Vonach »