Religionsnoten

Begonnen von arno.wohlgenannt, 06.Dezember 2016, 15:31:18

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

arno.wohlgenannt

Laut Rundschreiben des BMB muss auf allen Schulnachrichten / Zeugnissen das Fach Religion bei den Pflichtfächern stehen, unabhängig vom Religionsbekenntnis des Schülers. Ausnahmen: Ohne Bekenntnis und nicht anerkannte Religionsgemeinschaften

Für Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, gilt:
  • Schüler ist vom Religionsunterricht abgemeldet:
    Ereignis Religion - Religionabmeldung + Datum von/bis einpflegen (auf dem Zeugnis erscheint automatisch ein Strich statt der Religionsnote)
    Es darf keinen Zusatzhinweis im Zeugnis, in einer Schulnachricht oder einer Semester-/Jahresinformation bzgl. Religionsabmeldung geben.
    Im "Beiblatt" zur Semester-/Jahresinformation muss "Religion" nicht aufscheinen; es darf aber auch KEINEN Hinweis auf die Abmeldung geben
  • Schüler ohne Bekenntnis:
    Es erscheint KEIN Pflichtgegenstand Religion - automatisch ein X bei der Beurteilung
Kein Angebot für den Religionsunterricht an der Schule und Schüler hat sich nicht vom Religionsunterricht abgemeldet:
  • Bei der Noteneingabe muss statt der Religionsnote ein "D" (nicht durchgeführt) eingegeben werden.
SchülerInnen ohne Bekenntnis: Freiwillige Teilnahme am Religionsunterricht
  • Ereignis Religion / Religionsanmeldung von/bis
  • Freigegenstand Religion: Beurteilung
    Für Schüler, die aufgrund eines Delegationsbescheides den Unterricht einer anderen Glaubensgemeinschaft besuchen (z.B. evangelisch - Unterricht röm.kath.), gilt:
      Beurteilung erfolgt beim Pflichtgegenstand Religion

Erich Vonach

#1
Wichtige Ergänzung:
Bei der Pflege der Wochenstunden (BASISDATEN - Stundentafeln - Wochenstunden zuweisen)

  • darf bei "Abwählen" KEIN Haken gesetzt sein.
  • muss bei der Anzahl der Wochensunde mindestens 0,1 stehen.

Alexandra Kofler