Religionsnoten

Begonnen von arno.wohlgenannt, 06.Dezember 2016, 15:31:18

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arno.wohlgenannt

Laut Rundschreiben des BMB muss auf allen Schulnachrichten / Zeugnissen das Fach Religion bei den Pflichtfächern stehen, unabhängig vom Religionsbekenntnis des Schülers. Das bedeutet, dass auch Schüler ohne Bekenntnis das Fach Religion auf dem Zeugnis ausgedruckt haben.

Für Schüler die an keinem Religionsunterricht teilnehmen gilt:

  • Schüler ist vom Religionsunterricht abgemeldet:
    Ereignis Religion - Religionabmeldung einpflegen (auf dem Zeugnis erscheint automatisch ein Strich statt der Religionsnote)
    Es darf keinen Zusatzhinweis im Zeugnis, in einer Schulnachricht oder einer Semester-/Jahresinformation bzgl. Religionsabmeldung geben.
    Im "Beiblatt" zur Semester-/Jahresinformation muss "Religion" nicht aufscheinen; es darf aber auch KEINEN Hinweis auf die Abmeldung geben
  • Schüler ohne Bekenntnis:
    Es erscheint automatisch ein Strich statt der Religionsnote auf dem Zeugnis.
    Es darf keinen Zusatzhinweis im Zeugnis, in einer Schulnachricht oder einer Semester-/Jahresinformation bzgl. Religionsabmeldung geben.
    Im "Beiblatt" zur Semester-/Jahresinformation muss "Religion" nicht aufscheinen.
Kein Angebot für den Religionsunterricht an der Schule:

  • Bei der Noteneingabe muss statt der Religionsnote ein "S" (wie Strich) eingegeben werden.
  • Es gibt keinen Zusatzhinweis im Zeugnis, dass der Religionsunterricht nicht stattgefunden hat.
  • Im "Beiblatt" zur Semester-/Jahresinformation muss "Religion" nicht aufscheinen; es darf aber auch KEINEN Hinweis auf den nicht stattgefundenen Unterricht geben.
SchülerInnen ohne Bekenntnis: Freiwillige Teilnahme am Religionsunterricht



Erich Vonach

#1
Wichtige Ergänzung:
Bei der Pflege der Wochenstunden (BASISDATEN - Stundentafeln - Wochenstunden zuweisen)

  • darf bei "Abwählen" KEIN Haken gesetzt sein.
  • muss bei der Anzahl der Wochensunde mindestens 0,1 stehen.