Schulpflichtmatrik

Begonnen von Erich Vonach, 23.Oktober 2019, 09:13:26

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Erich Vonach

Die Pflicht zur Führung der Schulpflichtmatrik (Schülermatrik, Schulmatrik) ist von den Gemeinden auf die Bildungsdirektionen übergegangen (Schulpflichtgesetzt, §16, Inkrafttretensdatum: 01.09.2019). Allfällig mit der Führung betraute Schulleiter_innen sind somit ebenfalls von dieser Pflicht entbunden.
Die Leitungen ALLER Schulen sind deshalb angehalten, für diesen Zweck die Daten ihrer Schüler_innen aus dem Schülerverwaltungsprogramm in die Schulpflichtapplikation (SPFM) hochzuladen.

Änderungen
Version 1.1: Datenupload über Serviceportal Bund anstatt über Portal Austria