Lehrer*innenverwaltungF: Ist es ein „Muss“ die neuen Behördenstundentafeln zu verwenden oder darf man die eigenen Stundentafeln weiter benutzen?
- A: Man kann es sich aussuchen, ob man die neue Behördenstundentafel verwendet oder seine alte weiterbenutzt. Empfehlung: Für das jetzige Schuljahr die alte Stundentafel verwenden und für das neue Schuljahr dann im Herbst die Behördenstundentafel verwenden bzw. eine Kopie davon er-stellen und es schulspezifisch abändern.
F: Wenn ich einer Gruppe die Deutschfördergruppe zuordnen möchte, fehlt die Auswahl bei Gegenstandsart KURS. Das kann nicht angewählt werden.
- A: Wenn Gegenstandsarten nicht zum Auswählen verfügbar sind, dann wurden sie nicht von den Behördenstunden übernommen. Unter Gegenstände -> von Behörde übernehmen -> Gegenstandsarten auswählen und dann zuordnen.
F: Müssen beim Förderunterricht Schüler den Gruppen zugeordnet werden?
- A: Nein, so eine Gruppe ist vom Typ "GruppeOhneSchüler".
F: Es gibt viele Gegenstände die „Bewegung und Sport“ heißen, werden die benötigt oder kann man diese auch herausnehmen? Ist das nicht relevant für das Zeugnis, steht das dann im Zeugnis als Bewegung und Sport oder Bewegung und Sport: Handball?
- A: Die Behördenstundentafel sind generell klein und übersichtlich. Für die Stundentafel sollen nur jene Gegenstände ausgewählt werden, die wirklich gebraucht werden.
- A: Soll im Zeugnis „Bewegung und Sport – Handball“ aufscheinen, muss der Gegenstand auch so ausgewählt werden.
F: Kann die Schulleitung Assistenzlehrer zum Supplieren einteilen? Personen aus der Schulassistenzpersonen dürfen nicht für Lehrpersonen supplieren bzw. Lehrpersonen können nicht für Assistenzlehrer supplieren und umgekehrt? Werden dann die Kinder nach Hause geschickt?
- A: Besoldungsrechtlich müssen die Personengruppen Schulassistenzpersonal und Lehrpersonen ge-trennt werden. Aus dem Pool der Schulassistenz sollten zukünftig auch Ausfälle abgedeckt wer-den. Dieser Pool ist im Aufbau.
F: Müssen die "Verfügbarkitsschulen" die Stunden der Lehrpersonen selber eintragen?
- A: Ja, jede Schule trägt die EIGENEN Stunden ein. An der Stammschule ist dann die Summe der Stunden an der "Eigenen Schule" und an der "Fremde Schulen" im Beschäftigungsnachweis ersichtlich.