Die Datenerhebung ,,Ausbildung bis 18" umfasst alle Zu- und Abgänge von Jugendlichen, die ab dem Schuljahr 2016/2017 ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und unter 18 Jahre alt sind.
Alle Pflichtschulen müssen dieser Meldung nachkommen, auch wenn sie von der Altersgruppe her nicht betroffen wären! AUCH VOLKSSCHULEN MÜSSEN EINE "LEER- MELDUNG" ABLIEFERN!
Die Datenmeldung erfolgt jeweils 3x im aktuellen Schuljahr: 10. November, 1. März, 10. Juni
Änderungen
Version 1.5: Ereignis Abmeldung gelöscht
Version 1.4: Neue Stichtage (jeweils 1.3. 10.6. und 10.11), neues Ereignis "erfüllt" statt "Abmeldung", Auswertung fehlender "Abgänge", 4.3. Informationen des Sozialministeriumservice
aktualisiert 11.11.2024