- Prüfung anlegen, pflegen, beurteilen
- Nach bestandener Prüfung neue Jahreszeugnisse ausstellen.
- Versehentlich gelöschte Original-Zeugnisse wieder herstellen.
ErgänzungenVersion 1.3: Ereigniskategorie "Wiederholungsprüfung" nur dann erforderlich, wenn keine Prüfung angelegt ist
Version 1.2: Ereigniskategorie "Wiederholungsprüfung", Klauseltext kontrollieren
Version 1.1: SchülerIn ist nicht zur Wh-Prüfung angetreten / Statistische Auswertungen der Wh-Prüfungen