Laut Rundschreiben des BMB muss auf allen Schulnachrichten / Zeugnissen das Fach Religion bei den Pflichtfächern stehen, unabhängig vom Religionsbekenntnis des Schülers.
Ausnahmen: Ohne Bekenntnis und nicht anerkannte Religionsgemeinschaften
Für Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, gilt:- Schüler ist vom Religionsunterricht abgemeldet:
Ereignis Religion - Religionabmeldung + Datum von/bis einpflegen (auf dem Zeugnis erscheint automatisch ein Strich statt der Religionsnote)
Es darf keinen Zusatzhinweis im Zeugnis, in einer Schulnachricht oder einer Semester-/Jahresinformation bzgl. Religionsabmeldung geben.
Im "Beiblatt" zur Semester-/Jahresinformation muss "Religion" nicht aufscheinen; es darf aber auch KEINEN Hinweis auf die Abmeldung geben - Schüler ohne Bekenntnis:
Es erscheint KEIN Pflichtgegenstand Religion - automatisch ein X bei der Beurteilung
Kein Angebot für den Religionsunterricht an der Schule und Schüler hat sich nicht vom Religionsunterricht abgemeldet:- Bei der Noteneingabe muss statt der Religionsnote ein "D" (nicht durchgeführt) eingegeben werden.
SchülerInnen ohne Bekenntnis: Freiwillige Teilnahme am Religionsunterricht- Ereignis Religion / Religionsanmeldung von/bis
- Freigegenstand Religion: Beurteilung
- siehe Durchführungserlass zum Religionsunterricht: https://bildung.bmbwf.gv.at/ministerium/rs/2007_05.html
- Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen: "Dieser Besuch des Religionsunterrichtes gilt als Besuch eines Freigegenstandes im Sinne des § 8 lit. h SchOG."
Für Schüler, die aufgrund eines Delegationsbescheides den Unterricht einer anderen Glaubensgemeinschaft besuchen (z.B. evangelisch - Unterricht röm.kath.), gilt:
Beurteilung erfolgt beim Pflichtgegenstand Religion
Wichtige Ergänzung:
Bei der Pflege der Wochenstunden (BASISDATEN - Stundentafeln - Wochenstunden zuweisen)
- darf bei "Abwählen" KEIN Haken gesetzt sein.
- muss bei der Anzahl der Wochensunde mindestens 0,1 stehen.