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Forum => Beurteilung => Thema gestartet von: Thomas Schipflinger am 04.April 2018, 00:56:38

Titel: Schulnachricht/Zeugnis: Zu späterem Zeitpunkt nochmals bearbeiten
Beitrag von: Thomas Schipflinger am 04.April 2018, 00:56:38
Zeugnisse werden nach Ende der Einspruchsfrist automatisch vom System als "abgeschlossen" gekennzeichnet. Danach ist es nicht mehr möglich, das Zeugnis unmittelbar zu bearbeiten!

Wenn die nachträgliche Bearbeitung eines abgeschlossenen Zeugnisses aber nötig ist, dann muss es zunächst kopiert werden:
BEURTEILUNG > Zeugnisse > Zeugnis kopieren
Dabei wird das "abgeschlossene; gültige" Zeugnis als "abgeschlossen; ungültig" gekennzeichnet.

Die auf diese Weise erstellte Kopie des Zeugnisses wird hingegen zunächst als ,,nicht abgeschlossen, gültig" gekennzeichnet und kann dann wieder bearbeitet werden (z.B. Upload von Dokumenten zu dem Zeugnis). Über Nacht wird die Kopie aber wieder abgeschlossen.