Bei Namen mit Sonderzeichen ist darauf zu achten, dass diese
nicht durch "eingedeutschte" Zeichen ersetzt werden, weil ...
- dies den gesetzlichen Vorgaben widerspricht (z.B. haben Zeugnisse Dokumentencharakter und müssen die korrekte Schreibweise beinhalten).
- der Abgleich mit den Daten des zentralen Melderegisters (ZMR) erfolglos bleibt, wenn die Schreibweise nicht stimmt. Dies führt u. U. zu mehrfach vorhandenen "gleichen" Datensätzen
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